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Beglaubigte Übersetzungen

Als vom Präsidenten des Landgerichts Darmstadt allgemein ermächtigte Übersetzerin für die französische Sprache bin ich befugt, sogenannte “beglaubigte Übersetzungen” von Urkunden anzufertigen. Das bedeutet: Diese Bescheinigung der Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzung und deren Übereinstimmung mit dem Originaldokument wird von Behörden und Gerichten im In- und Ausland anerkannt.

Ich fertige beglaubigte Übersetzungen Ihrer notariellen Verträge, Vollmachten, Registerauszüge, und Gerichtsurteile sowie etc. Ihrer Urkunden und weiteren amtlichen Dokumente an.

Für beglaubigte Übersetzungen, die eine Apostille oder Legalisation benötigen, nehme ich Ihnen gerne den Weg zum Landgericht ab.